Honorar für die Osteopathie
Zwischen der Praxis für Osteopathie Michael Trunz und Ihnen als Patient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen.
Das Behandlungshonorar beträgt:
55 Min. € 93,50
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden derzeit von vielen gesetzlichen Krankenkassen anteilig zurückerstattet.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Kassen, die sich an den Kosten der osteopathischen Behandlung beteiligen:
https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie
In der Regel benötigen Sie eine private ärztliche Verordnung (Privatrezept) oder eine formlose ärztliche Bescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt, die Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Kasse einreichen.
Kostenerstattung der privaten Krankenkassen
Die Kostenrückerstattung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages, den Sie mit Ihrer Kasse angeschlossen haben.
Hierfür reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Physiotherapie
Die Leistungen für physiotherapeutische Anwendungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch muss