Kostenerstattung

Honorar für die Osteopathie

 

Zwischen der Praxis für Osteopathie Michael Trunz und Ihnen als Patient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen.

Das Behandlungshonorar beträgt:

 

55 Min.         € 93,50

 

 

 

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen

 

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden derzeit von vielen gesetzlichen Krankenkassen anteilig zurückerstattet.

 

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Kassen, die sich an den Kosten der osteopathischen Behandlung beteiligen:

https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie

 

In der Regel benötigen Sie eine private ärztliche Verordnung (Privatrezept) oder eine formlose ärztliche Bescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt, die Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Kasse einreichen.

 

 

 

Kostenerstattung der privaten Krankenkassen

 

Die Kostenrückerstattung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages, den Sie mit Ihrer Kasse angeschlossen haben.

 

Hierfür reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

 

 


Physiotherapie

Die Leistungen für physiotherapeutische Anwendungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch muss

  • pro Rezept eine Praxisgebühr von € 10,00 zuzüglich 10 % des Rezeptwertes vom Patienten übernommen werden.
  • Dem Therapeut werden von den gesetzlichen Krankenkassen 15 - 20 min. Behandlungsdauer bezahlt. Ein Behandlungsumfang von einer halben Stunde erlaubt jedoch eine effektivere und umfangreichere Therapie. Wenn Sie diese effektivere Behandlung wünschen, ist es aus wirtschaftlicher Sicht notwendig, einen Aufschlag von € 6,50 pro Behandlungseinheit von Seiten der Praxis  zu verlangen.